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Die EU-Verordnung zur Verringerung der Methanemissionen tritt am 04. August 2024 in Kraft.

Diese Änderungen bringt die EU-Methanverordnung im Enegiesektor:

Das Abfackeln ist erlaubt, wenn es unvermeidbar und unbedingt notwendig ist und die Berichterstattungspflichten eingehalten werden. Die Gasfackel muss einem Zerstörungs- und Abscheidegrad von mindestens 99 % entsprechen. Bis zum 05. Februar 2026 dürfen auch Fackeln mit einem Zerstörungs- und Abscheidegrad von weniger als 99 % eingesetzt werden.

Das Ausblasen ist nur erlaubt, wenn das Abfackeln technisch nicht durchführbar ist. Zusätzlich müssen die Behörden über die Notwendigkeit unterrichtet und entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

 In jedem Fall führen die Betreiber die erste LDAR-Untersuchung von Typ 2 bei bestehenden Standorten bis zum 5. August 2025 durch.

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Download - Kommentierter Auszug aus der EU-Methanemissionsverordnung

Wir haben einen kommentierten Auszug aus der EU-Methanemissionsverordnung, speziell bezogen auf den Öl- und Gassektor für Sie zum download. Mit unseren Einschätzungen und Ideen bezüglich Anforderungen zur Messung, Berichterstattung und Verifizierung.

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Download - Vollständige EU-Methanemissionsverordnung

Wir haben hier die aktuelle und verabschiedete EU-Methanverordnung für Sie zum download. 
Die Verordnung (EU) 2024/1787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942Text von Bedeutung für den EWR.

Green Deal: Verringerung der Methan-Emissionen

Der Klimaschutz rückt zunehmend in den Fokus, insbesondere mit dem EU Green Deal aller 27 EU-Mitgliedsstaaten.

Was ist der EU Green Deal?

Der EU Green Deal ist ein umfassendes Programm der Europäischen Union, das darauf abzielt, den Klimawandel zu bekämpfen und Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Damit wäre Europa der erste klimaneutrale Kontinent unserer Welt. Ein wichtiger Teil davon ist die Verringerung von Methan-Emissionen im Energiesektor. Methan ist ein Treibhausgas, das eine viel höhere Klimawirkung als Kohlendioxid hat. Daher wird mit der Verordnung beschlossen, strenge Grenzwerte für Methanemissionen in der Gasinfrastruktur zu verankern. Diese Verordnung wird dazu beitragen, den Klimawandel zu bekämpfen und die Ziele des EU Green Deals zu erreichen.

Wir haben ein klares Ziel mit dem Green Deal!

Der Grüne Deal der EU wird die Union bis 2050 auf den Weg zur Klimaneutralität bringen, indem alle Wirtschaftssektoren umfassend dekarbonisiert werden. (Dekarbonisierung bedeutet die Verringerung der CO₂-Emissionen mit dem langfristigen Ziel, keine Treibhausgase mehr aus wirtschaftlichen Aktivitäten auszustoßen)

Mit der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Methanemissionen hat die Europäische Union einen großen Schritt nach vorne getan und das Ziel der Klimaneutralität der gesamten Wirtschaft bis 2050 gesetzlich verankert. Das verbindliche Ziel für 2030 lautet: Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % gegenüber dem Stand von 1990.

Die EU-Verordnung zur Verringerung der Methanemissionen hat folgende Ziele

#1 Gewährleistung einer soliden Ermittlung der Emissionen, einschließlich der Meldung der Treibhausgasinventardaten

#2 Effektive Verringerung der Methanemissionen in der gesamten Energieversorgungskette bis zum Jahr 2030 durch verbesserte Technologien und Prozesse

#3 Erhöhung der Transparenz und Verbesserung der Informationen über die Methanemissionen in der EU durch ein umfassendes Datensystem

Mobile Gasfackeln: Ein Schlüssel zur Reduktion von Methanemissionen

Unsere Technologie ist eine kosteneffiziente Lösung zur Erfassung und Verbrennung von Methan aus verschiedenen Quellen. In den letzten 33 Jahren hat die deutsche Branche schon bis zu 40 % Methanemissionen eingespart, jetzt müssen wir bis 2030 die Emissionen noch, um weitere 15 % senken, um den Weg in die Klimaneutralität bis 2050 zu ebnen. Die großen Emissionstreiber und Leckage anfälligen Baugruppen haben wir in den letzten Jahren erfolgreich verbessert und ausgetauscht. Jetzt gilt es, die kleinen Leckagen und Methanemissionen im Gasverteilnetz und den Hausanschlüssen zu beseitigen.

Hier informieren wir über die Vorteile des Einsatzes mobiler Gasfackeln und darüber, wie sie dazu beitragen können, die Auswirkungen von Methanemissionen auf die Umwelt zu verringern.

Hier alle Informationen herunterladen zum Abfackeln von Methan

Sind Sie an der Reduzierung von Methanemissionen interessiert? Dann sollten Sie auf jeden Fall diese Informationen über die Reduzierung der Methanemissionen durch das Abfackeln herunterladen. Dieses Info-Blatt erklärt, warum die mobile Gasfackel die beste Alternative zum Ablassen und Freisetzen ist. 

Durch das Herunterladen gewinnen Sie wertvolles Wissen über die Abfackelzeiten.

Wie viel Methanemissionen können Sie mit dem Abfackeln von Gas einsparen?

Beispieldaten für eine typische Hausanschlussleitung in Deutschland

Die Inbetriebnahme mit unserer Mobilen Gasfackel S spart mindestens 90 % der Methanemissionen.

Neu verlegte Erdgasleitungen in Siedlungsgebieten müssen vor der Inbetriebnahme gespült werden. Der Spülvorgang wird häufig noch ohne Gasfackel unter Verwendung von Ausblaserohren durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Ablassen, bei dem eine gewisse Menge an Methan in die Luft freigesetzt wird. Durch den Einsatz einer Gasfackel wird Methan durch gezieltes Abfackeln neutralisiert, wodurch die Methanemissionen des gesamten Spülvorgangs um etwa 90 % reduziert werden können. Mithilfe der Mobilen Gasfackel S kann bei der Inbetriebnahme von Hausanschlussleitungen ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Methanemissionen im Gasverteilnetz geleistet werden.

Angenommen, eine DN32-Hausanschlussleitung, die vom Haus zum Gasnetz führt, hat einen Rohrinnendurchmesser von 25 mm, die Gesamtlänge der Hausanschlussleitung beträgt 7,6 Meter. Das bedeutet, dass die Hausanschlussleitung ein Gesamtvolumen von ca. 3,7 Litern hat. Alle hier genannten Zahlenwerte zu Methanemissionen wurden unter der Annahme ermittelt, dass mindestens mit dem doppelten Volumen der Hausanschlussleitung gespült wird. Der Methangehalt des Erdgases beträgt ca. 90 %. Betriebsdruck der Gasleitung 100 mbar.

Die Methanreduktion durch die Verwendung einer Gasfackel während eines Spülvorgangs liegt etwas unterhalb von 100 %, da zeitweise nicht zündfähige Gas-Luft-Gemische auftreten können.

 

Sobald ein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch in der Gasfackel vorliegt, wird dieses mit einem Wirkungsgrad von 100 % vollständig und schadstoffarm verbrannt.

Die Außerbetriebnahme mit unserer Mobilen Gasfackel S spart bis zu 100 % der Methanemissionen ein.

Um Wartungsarbeiten an einer Gasleitung in einem Wohngebiet durchführen zu können, muss die Leitung vorübergehend außer Betrieb genommen werden, d. h. die Leitung muss vom Gasnetz getrennt werden und das Gas in der Leitung muss irgendwie entfernt werden. Dies kann durch Ablassen mit erheblichen Methanemissionen oder durch den Einsatz einer Gasfackel geschehen. Angenommen, die Hausanschlussleitung, die vom Haus zum Gasnetz führt, hat einen Rohrinnendurchmesser von 25 mm und die Gesamtlänge der Hausanschlussleitung beträgt 7,6 m. Das bedeutet, dass die Hausanschlussleitung ein Gesamtvolumen von ca. 3,7 Litern hat. Der Methangehalt des Erdgases beträgt ca. 90 %.

Bei einem Betriebsdruck von 100 mbar befinden sich in der Regel zwischen 2,5 und 2,6 Gramm Methan in der Hausanschlussleitung. Bei der Außerbetriebnahme der Anlage muss dieses Methan entleert werden, entweder durch Ausblasen oder durch eine Gasfackel. Sobald ein zündfähiges Gas-Gemisch in der Gasfackel vorliegt, wird das Gas mit einem Wirkungsgrad von 100% vollständig und schadstoffarm verbrannt. Während der Entspannung liegt jederzeit ein zündfähiges Gas-Gemisch vor, so dass  die Methanreduktion für den gesamten Vorgang bei 100% liegt.

 

Unsere Mobilen Gasfackeln

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NEWSLETTER

Tourdaten Infotour

Unsere Infotour zur EU-Methan-Verordnung: Wir besprechen alle wichtigen Regeln und Vorschriften zum Thema LDAR und Abfackeln mit Ihnen und bringen die entsprechende Gerätetechnik mit.

16.09.2024 Gummersbach
13:00 – 15:00 Uhr: AggerEnergie GmbH, Alexander-Fleming-Straße 2, 51643 Gummersbach

17.09.2024 Hürth
9:00 – 11:00 Uhr: GVG Rhein Erft, Max-Planck-Straße 11, 50354 Hürth

18.09.2024 Wörrsstadt
13:00 – 15:00 Uhr: EWR Netz GmbH, Spiesheimer Weg 10, 55286 Wörrstadt

19.09.2024 Saarwellingen und Mainz
9:00 – 11:00 Uhr: Energis, Umspannwerk 1, 66793 Saarwellingen
13:00 – 15:00 Uhr: Mainzer Netze, Rheinallee 41, 55118 Mainz

20.09.2024 Mannheim
9:00 – 11:00 Uhr: MVV Energie AG, Luisenring 49, 68159 Mannheim

24.09.2024 Karlsruhe und Heilbronn

9:00 – 11:00 Uhr: HNVG Heilbronner Versorgungs-GmbH, Alexander-Baumann-Straße 43, 74076 Heilbronn, Übungsgelände der Feuerwehr und der HNVG
13:00 – 15:00 Uhr: Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Pfannkuchenstraße 3, 76185 Karlsruhe, Ausbildungsstätte der Stadtwerke Karlsruhe 

25.09.2024 Augsburg
9:00 – 11:00 Uhr: Stadtwerke Augsburg GmbH, Johannes-Haag-Straße 7, 86153 Augsburg

26.09.2024 Tübingen
9:00 – 11:00 Uhr: Stadtwerke Tübingen GmbH, Eisenhutstraße 6, 72072 Tübingen

27.09.2024 Villingen-Schwenningen
9:00 – 11:00 Uhr: Stadtwerke Villingen-Schwenningen, Pforzheimer Str. 1, 78048 Villingen-Schwenningen

30.09.2024 Ravensburg und Bregenz
9:00 – 11:00 Uhr: TWS GmbH, Schussenstraße 22, 88212 Ravensburg
13:00 – 15:00 Uhr: Weidachstraße 10, 6900 Bregenz, Österreich

01.10.2024 Salzburg
9:00 – 11:00 Uhr: Landesfeuerwehrschule – Karolingerstraße 30, 5020 Salzburg, Österreich

02.10.2024 Linz
9:00 – 11:00 Uhr: Linz AG, Wiener Straße 151, A – 4021 Linz, Österreich

07.10.2024 Erding
13:00 – 15:00 Uhr: ESB Erding, Max-Planck-Straße 4, 85435 Erding

08.10.2014 Hengersberg und Regensburg
9:00 – 11:00 Uhr: Gemeindliche Werke Hengersberg, Passauer Straße 1, 94491 Hengersberg
13:00 – 15:00 Uhr: Wasserwerk Sallern, b. d. Sallermühle 17 A, 93057 Regensburg

09.10.2024 Schweinfurt
9:00 – 11:00 Uhr: Stadtwerke Schweinfurt GmbH, Bodelschwinghstraße 1, 97421 Schweinfurt

10.10.2024 Bad Brückenau
9:00 – 11:00 Uhr: Stadtwerke Bad Brückenau, Sinnaustraße 14, 97769 Bad Brückenau

11.10.2024 Herzogenaurach
9:00 – 11:00 Uhr: Herzo Werke GmbH, Zum Flughafen 103-105, 91074 Herzogenaurach

18.10.2024 Erfurt
9:00 – 11:00 Uhr: TEAG Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt

 

04.11.2024 Osnabrück

13:00 – 15:00 Uhr: Stadtwerke Osnabrück, Alte Poststraße 9, 49074 Osnabrück

06.11.2024 Kassel
13:00 – 15:00 Uhr: Städtische Werke Netz+Service GmbH, Eisenacher Straße 2, 34123 Kassel

 

Anmeldung EUMEV-Tour

Kommen Sie vorbei! Auf unserer Info-Tour zur EU-Methan-Verordnung klären wir alle Details und Fragen rund um die Themen LDAR-Programm und Abfackeln.
Wir besprechen Fristen und neue Vorschriften mit Ihnen und bringen die entsprechende Gerätetechnik mit.

Online Schulung zur EU-Methanemissionsverordnung mit Andreas Vorbeck

Anmeldung Webinar zur EU-Methanemissionsverordnung

Nutzen Sie die Chance, sich umfassend über die neuen Anforderungen der EU-Methanemissionsverordnung zu informieren – bequem online und praxisnah! Da unsere Informations-Tour nicht alle Interessierten erreichen konnte, bieten wir dieses kostenlose Webinar an, um Ihnen unabhängig von Ihrem Standort Zugang zu allen relevanten Details zu ermöglichen.

Wir sind überwältigt von der Resonanz für das Webinar!
Der ersten 100 Seminarplätze sind ausgebucht – wir legen aber nach und bieten einen weiteren Termin an.

Details zum Webinar:

Termin:
15. November 2024, 9 – 11 Uhr | AUSGEBUCHT!
15. November 2024, 11:30 – 13:30 Uhr | AUSGEBUCHT!
NEU: 14. 
November 2024, 14:00 – 16:00 Uhr | AUSGEBUCHT!

Themen:

  • LDAR-Programm,
  • Abfackeln und Emissionsreduktion,
  • Fristen und Vorschriften
  • sowie praxiserprobte Gerätetechnik

Ort: Online via ZOOM (einfach per Browser teilnehmen, keine Software-Installation erforderlich)

Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich Ihren Platz!

Termine

    • 14.11.2024 in Haselünne / Online via Zoom | 14:00 bis 16:00 Uhr
    • Ausgebucht
    • 15.11.2024 in Haselünne / Online via Zoom | 9:00 bis 11:00 Uhr
    • Ausgebucht
    • 15.11.2024 in Haselünne / Online via Zoom | 11:30 bis 13:30 Uhr
    • Ausgebucht

Am Dienstag, 05. November 2024, schalten wir das Buchungstool wieder frei. 

Bitte setzen Sie sich bei Interesse eine Erinnerung!

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