Von LDAR (Leak Detection and Repair über das Abfackeln bis hin zur Berichterstellung: Hier sind die wichtigsten Aspekte, um gesetzeskonform zu handeln und gleichzeitig die Betriebssicherheit zu erhöhen.
Gezielt statt Informationsüberschwemmung – Die wichtigsten Regularien
Nicht alle Netzabschnitte fallen unter die Verordnung. Besonders wichtig für Netzbetreiber sind Artikel 12, 14 und 32 der EU-Methanemissionsverordnung, sowie der Anhang I.
- Artikel 12 > Überwachung und Berichterstattung > ab Seite 23
- Artikel 14 > Leckerkennung und -reparatur > ab Seite 25
- Artikel 32 > Standards und technische Vorschriften > ab Seite 42
- Anhang I der Methanverordnung > Untersuchung zur Leckerkennung und -reparatur gemäß Artikel 14, ab Seite 47
Ein zentrales Kriterium: Netzanschlussleitungen auf privatem Gelände oder in Industrieanlagen sind von den LDAR-Anforderungen erst einmal ausgenommen. Die Maßnahmen konzentrieren sich also primär auf öffentliche Gasleitungen und Infrastruktur.
Vorhandene Wegweiser nutzen
Wichtiger Wegweiser ist der Leitfaden „GaWaS Methanemissionen – Anleitung zur Datenerfassung“. Er unterstützt Anwender dabei, das GaWaS-System gezielt für die Ermittlung und Berichterstattung von Methanemissionen gemäß der EU-Methanverordnung einzusetzen.
Ziel des Dokumentes ist es, eine klare und praxisnahe Anleitung bereitzustellen, um:
✅ Methanemissionen durch korrekte Eingaben möglichst präzise zu quantifizieren,
✅ potenzielle Fehlerquellen zu erkennen und die Ergebnisgenauigkeit zu erhöhen,
✅ Funktionen und Grenzen des Systems realistisch einschätzen zu können,
✅ einen belastbaren Überblick über die eigenen Methanemissionen zu erhalten,
✅ und ein ausgefülltes OGMP-Template für die gesetzlich geforderte Emissionsberichterstattung zu erstellen.
Ein wichtiger Bestandteil ist das LDAR-Programm (Leak Detection and Repair), das zwei Typen unterscheidet:
- Typ 1 – Erfassung großer Leckagen: Bei Hochdruckleitungen (> 16 bar), Armaturenstationen und Gasdruckregelanlagen werden robustere Messmethoden eingesetzt.
- Typ 2 – Präzisionsmessungen für niedrigeren Druck: Für Versorgungsleitungen mit ≤ 16 bar sind genauere Sensoren erforderlich, um kleinere Leckagen zuverlässig zu detektieren.
Die ersten Emissionsberichte dürfen auf Messdaten der letzten zwei Jahre zurückgreifen.
Sofortige Reparaturen sind erforderlich bei:
- Typ 1: Methanemissionen ≥ 7.000 ppm oder 17 g/h
- Typ 2: 500 ppm oder 1 g/h für oberirdische und Offshore-Komponenten und 1000 ppm oder 5 g/h für unterirdische Leitungen und Armaturen
(ME-VO Artikel 14, 8)
Holen Sie sich hier Ihr Asset zum Download:
GaWaS Methanemissionen – Anleitung zur Datenerfassung
Nutzen Sie bestehende Prüfverfahren als Grundlage
Die regelmäßigen sicherheitstechnischen Prüfungen gemäß DVGW G 465-1 können wertvolle Daten liefern und als Basis für den ersten Emissionsbericht verwendet werden.
Gut zu wissen: Der erste Bericht ist fällig bis zum 5. August 2025.
Für diese Meldung sind nur Schätzungen basierend auf standardisierten Emissionsfaktoren erforderlich. Eine quantifizierte Messung wird erst in späteren Berichtsjahren verpflichtend.
So lassen sich Methanemissionen berechnen:
Leitungskilometer x spezifischer Emissionsfaktor des Materials = Gesamtemissionen
Voraussetzung für den Emissionsbericht:
Sie müssen nachweisen können, dass Ihre Leitungen innerhalb der letzten 24 Monate überprüft wurden – oder dies bis spätestens zum 5. August 2025 erfolgt. Außerdem ist es notwendig, die Struktur Ihres Leitungsnetzes genau zu kennen: Wie viele Kilometer Leitung sind mit welchem Material verlegt?
Für Neuverlegte Leitungen zählt auch eine sauber dokumentierte Druckprüfung nach G469 bereits als erste LDAR Maßnahme.
Hilfestellung durch das GaWaS-Tool:
Zur Erstellung des Emissionsberichts unterstützt Sie der DVGW mit dem GaWaS-Tool (Gas-Wasser-Statistik-Tool). Für die Berechnung der Methanemissionen werden darin unter anderem die Leitungslängen in Kilometern nach Druckstufen erfasst.
TIPP
Nehmen Sie frühzeitig Ihr Planwerk unter die Lupe und definieren Sie sinnvolle Prüfabschnitte mit einheitlichen Materialien. Hintergrund: Das Material mit dem kürzesten Prüfintervall gibt sonst den Takt für die gesamte Gruppe vor – das kann unnötigen Aufwand bedeuten.
Optimieren Sie Ihre Leckdetektion
Für die zuverlässige Erfassung von Methanleckagen sind flexible und leistungsfähige LDAR-Systeme erforderlich. Durch die neuen Vorgaben der Verordnung verkürzen sich die Überprüfungsintervalle deutlich, in manchen vielen Fällen verdoppeln sie sich nahezu. Um die gestiegenen Anforderungen weiterhin fristgerecht und vollständig erfüllen zu können, ist der Einsatz schnellerer Messtechnik notwendig.
Ihre Vorteile
✅ maßgeschneiderte Messtechnik für unterschiedliche Netze und Drücke
✅ präzise Echtzeit-Daten für gesetzeskonforme Berichterstattung
✅ nahtlose Dokumentation zur Vereinfachung des Nachweises gegenüber Behörden
✅ Quantifizierung der Leckagen für Messungen vor Ort
Unterschätzen Sie die neuen Anforderungen nicht
Die Regularien werden in den kommenden Jahren verschärft. Netzbetreiber sollten deshalb jetzt mit strukturierten Messkonzepten und angepasster Technik arbeiten.
Ab dem 5. Februar 2026:
- detailliertere Quantifizierung von Methanemissionen erforderlich
- Falls keine direkte Messung möglich ist: unternehmensspezifische Emissionsfaktoren entwickeln
Ab dem 5. Februar 2027:
- Methanemissionen auch für nicht selbstbetriebene Anlagen nachweisen
- zusätzliche Messungen auf Standortebene erforderlich
