Der Schutz des Menschen vor möglichen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen ist ein komplexes Thema im betrieblichen Kontext. In Deutschland existieren etliche DIN-Normen, DGUV Regeln, Merkblätter bzw. Informationen und andere technische Regelwerke zur Arbeitssicherheit und zum betrieblichen Personenschutz. Diese sind oftmals anwendungsspezifisch und beziehen sich auf unterschiedlichste Situationen und Gefährdungen bspw. durch elektrischen Schlag, durch Brand, Feuer und Explosion, durch Stürze oder herabfallende Gegenstände oder durch gefährliche Stoffe und Gase. In den Regelwerken sind üblicherweise auch geeignete Maßnahmen genannt, um betroffene Personen vor den entsprechenden Gefahren zu schützen. Dazu zählen nach DGUV-Regel 113-004 bspw.:

  • Schutzmaßnahmen gegen Gefahrstoffe und gefährdende Medien
  • Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen durch Sauerstoffmangel und -überschuss
  • Explosionsschutzmaßnahmen
  • Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen durch Biostoffe (z. B. Infektionsgefährdung)
  • Schutzmaßnahmen gegen Strahlung
  • Schutzmaßnahmen gegen Hitze und Kälte
  • Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen
  • Schutzmaßnahmen gegen elektrische Gefährdungen
  • Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz
  • Schutzmaßnahmen gegen Versinken oder Verschütten
  • Schutzmaßnahmen gegen Gesundheitsgefahren durch erhöhte körperliche Belastungen

Häufig wird im Rahmen bestimmter Tätigkeiten das Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA) empfohlen bzw. ist sogar vorgeschrieben. Darüber hinaus werden, z. B. bei Arbeiten in Schächten, Sicherungseinrichtungen genutzt, um einen Absturz zu verhindern.

Für uns als Hersteller von Gasmesstechnik und für unsere Kunden ist die Gefährdung durch Explosionen, Fremdgase und Sauerstoffmangel am relevantesten. Die entsprechenden Gase lassen sich folglich in brennbare bzw. explosive Gase (Ex), toxische Gase (Tox) und Sauerstoff (Ox) unterscheiden. Jede Kategorie stellt spezifische Risiken dar, die berücksichtigt werden müssen und auf die im Rahmen des Personenschutzes geachtet werden sollte.

 

Schachtinspektion mit OLLI Freimessen

Brennbare und explosive Gase (Ex)

Brennbare Gase sind solche, die in bestimmten Konzentrationen mit Luft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können. Beispiele für brennbare Gase sind Methan, Propan und Butan. Der Umgang mit diesen Gasen erfordert besondere Vorsichtsmaßnahmen, um das Risiko von Bränden und Explosionen zu minimieren.

Toxische Gase (Tox)

Toxische Gase können die Gesundheit von Menschen beeinträchtigen und sogar lebensgefährlich sein. Einige toxische Gase sind krebserregend, während andere das zentrale Nervensystem angreifen oder die Atmung beeinträchtigen können. Beispiele für toxische Gase sind Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und Schwefelwasserstoff. Der Schutz vor diesen Gasen erfordert die Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten und die Verwendung von geeigneten Schutzausrüstungen.

Sauerstoff (Ox)

Der Sauerstoffgehalt in der Luft ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt des Personenschutzes. In bestimmten Situationen kann der Sauerstoff durch andere Gase verdrängt werden, was zu einer Beeinträchtigung der Atmung führen kann. Besondere Vorsicht ist in engen Räumen oder Behältern geboten, in denen ein Mangel an Sauerstoff auftreten kann.

Schutzmaßnahmen: Gaswarngeräte

Da die meisten Gase (Ex, Ox und Tox) farb-, geruch- und geschmacklos sind, lassen sie sich ohne weitere Hilfsmittel nicht erkennen.

Um Personen effektiv vor gefährlichen Gasen zu schützen, werden Gaswarngeräte, wie unser OLLI, eingesetzt. Diese Geräte können den Gehalt von gefährlichen Gasen in der Umgebungsluft messen und Warnungen ausgeben, wenn bestimmte Konzentrationen überschritten werden. Gaswarngeräte sind ein wesentliches Arbeitsmittel für den Personenschutz und können dazu beitragen, rechtzeitig auf potenzielle Gefahren hinzuweisen.

Es ist wichtig, dass Mitarbeitende, insbesondere diejenigen, die in Umgebungen arbeiten, in denen gefährliche Gase vorhanden sein können, über angemessene Schulungen und Kenntnisse verfügen. Das Verständnis der Grundlagen des Personenschutzes und die ordnungsgemäße Anwendung von Schutzmaßnahmen, wie Gaswarngeräten sind entscheidend, um das Risiko von Unfällen oder gesundheitlichen Schäden durch gefährliche Gase zu minimieren.

Aus dem Grund werden stationäre oder mobile bzw. tragbare Gaswarngeräte für den Personenschutz eingesetzt. Insbesondere bei den tragbaren Gaswarngeräten wird noch zwischen Einzel- und Mehrgasmessgeräten unterschieden. Letztere messen je nach Gerät bis zu sieben Gase gleichzeitig. Einzelgasmessgeräte sind auf ein bestimmtes Gas kalibriert und warnen nur vor erhöhten Konzentrationen dieses einen Gases, z. B. sogenannte CO-Warner, oder Sauerstoffmangel.

Für die Messfunktion der Geräte gibt es entsprechende Zertifizierungen, die auf nationalen und internationalen Normen basieren. Umgangssprachlich wird in diesem Zusammenhang auch von „Messtechnischen Gutachten“, „Funktionsprüfung“ oder „aktivem Ex-Schutz“ gesprochen. Dahinter steckt die Einhaltung der Anforderungen aus den folgenden Normen:

  • DIN EN 60079-29-1 für brennbare Gase
  • DIN EN 45544 für toxische Gase (wird in Zukunft ersetzt durch DIN EN IEC 62990-1)
  • DIN EN 50104 für Sauerstoff

Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) führt eine Liste mit geeigneten Gaswarngeräten, die die Anforderungen an die o. g. Normen erfüllen und somit dem Stand der Technik entsprechen.

Group of seminar participants with our expert in free measuring and safe confined space entry.

Fachkunde zum Freimessen

Im Rahmen des Personenschutzes vor gefährlichen Gasen ist eine kontinuierliche Überwachung, regelmäßige Wartung der Ausrüstung und Einhaltung der geltenden Normen und Vorschriften unerlässlich. Nur durch ein umfassendes Verständnis der Gefahren und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen kann der Schutz der Personen gewährleistet werden.

Dieser Blogbeitrag ist der erste Beitrag in unserer Reihe zum Thema Personenschutz. In den nächsten zwei Beiträgen erhalten Sie  weitere ausführliche Informationen zum Thema brennbare Gase und toxische Gase.