Eines der wichtigsten Regelwerke im Bereich Druckprüfungen in Deutschland erhält ein Update.
Das DVGW-Arbeitsblatt W 400-2 (letzter Stand aus dem Jahre 2004) liefert technische Regeln für Wasserverteilungsanlagen, insbesondere in Bezug auf Bau und Prüfung. Etablierte Druckprüfungs-Verfahren, wie z. B. das Kontraktionsverfahren oder Normalverfahren, werden im Arbeitsblatt W 400-2 festgelegt. Die Druckprüfgeräte der Esders GmbH beinhalten menügeführte Prüfabläufe zur ordentlichen Durchführung der im Arbeitsblatt W 400-2 geregelten Verfahren. Nun erhielt das Regelwerk ein Update (August 2022), damit es wieder den aktuellen Stand der Technik abbildet.
Wir erklären Ihnen hier die Neuerungen und Unterschiede im Vergleich zu der alten Version (Stand 2004) des Arbeitsblattes.
Anforderungen an das Personal
In Zukunft darf die Druckprüfung nur noch von einem Sachkundigen im Bereich Druckprüfungen durchgeführt werden. Der Sachkundige muss vom ausführenden Unternehmen schriftlich benannt sein und muss alle 5 Jahre an einer entsprechenden Schulung teilnehmen. Innerhalb des ausführenden Unternehmens muss es mindestens einen solchen Sachkundigen geben, der die Druckprüfung entweder selbst durchführt oder nach Schulung/Einweisung von Mitarbeitenden die Druckprüfung zumindest überwacht.
Anforderungen an die Messtechnik
An die Messtechnik werden mit Aktualisierung des Arbeitsblattes strengere Anforderungen als bisher gestellt. Im Zuge von Weiterentwicklungen im Bereich Sensorik und Messtechnik, wodurch deutlich höhere Messwertgenauigkeit und -stabilität möglich und üblich sind, ist das eine sinnvolle Anpassung des Regelwerks an den Stand der Technik.
Drucksensoren
Die Genauigkeit des verwendeten Drucksensors muss in Zukunft mindestens 0,1 % vom Messbereich betragen. Zusätzlich darf der Messbereich des Sensors nicht größer als 30 bar (bei Prüfdrücken bis STP = 21 bar) und nicht größer als 50 bar (bei Prüfdrücken bis STP = 45 bar) betragen.
Die Messwertauflösung muss generell besser oder gleich 10 mbar betragen, d.h. darf nicht gröber als in 10 mbar-Schritten angezeigt werden.
Temperatursensoren
Insgesamt wurde bei der Aktualisierung des Arbeitsblattes versucht zu verdeutlichen, dass Temperaturschwankungen der Rohrleitung im Verlauf der Druckprüfung einen Einfluss auf das Ergebnis haben können. Somit sollen Temperaturschwankungen möglichst vermieden werden. Zusätzlich gelten weiterhin, eine generelle Temperaturobergrenze für Kunststoffleitungen (20 °C) und eine Temperaturuntergrenze für alle Leitungen.
Um den Einfluss von Temperaturschwankungen auf das Prüfungsergebnis bewerten zu können, wird in Zukunft mindestens eine repräsentative Temperaturmessung (z. B. Erdspieß oder Anlegefühler) pro Prüfphase verlangt. Für die Verwendung von Druckprüfgeräten wie dem smart memo bedeutet das faktisch, dass Temperatursensoren dauerhaft angeschlossen und verwendet werden müssen.
Der Messbereich der verwendeten Temperatursensoren wurde nicht festgelegt. Die Messgenauigkeit als auch die Auflösung des Sensors sollen mindestens 0,1 °C (0,1K) betragen.
Durchflussmessgeräte/Wasserzähler
Die Druckabfallprüfung wird im Bereich der Wasserdruckprüfungen als Hilfsmittel zur Überprüfung der Luftfreiheit der Rohrleitung verwendet. Während der Druckabfallprüfung muss in der Regel ein gezielter Druckabfall erzeugt werden, z. B. um 1 bar. Die dafür notwendige abzulassende Wassermenge muss dabei gemessen werden und mit einer zulässigen Wassermenge verglichen werden.
Mit Veröffentlichung des aktualisierten Arbeitsblattes werden strenge Anforderungen an die Messung der Wassermenge gestellt. Messbecher dürfen nicht mehr verwendet werden, es muss ein protokollierendes elektronische Messgerät sein, d.h. es muss einen Ausdruck erzeugen. Darüber hinaus muss bei Verwendung von „ergebnisbewertender Prüfgeräte“ (z. B. smart memo) der Messwert der Wassermenge elektronisch übertragen werden.
Die Messgenauigkeit des digitalen Durchflussmessgerätes/Wasserzählers muss besser als 5% bezogen auf den Messwert betragen.
Kalibrierung der Messgeräte
Messgeräte müssen wie bisher kalibriert und regelmäßig überprüft werden. Für die Kalibrierung der verwendeten Messgeräte wurde im Arbeitsblatt ein Intervall von höchstens 2 Jahren festgelegt. Falls Hersteller ein kürzeres Intervall empfehlen, muss dieses angewendet werden.
Im folgenden Blogbeitrag zur Reihe Änderungen W 400-2 werden die Unterschiede und Neuerungen der einzelnen Verfahren im Vergleich zum Arbeitsblatt aus dem Jahr 2004 aufgezeigt.
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