Die Anforderungen an die Messtechnik für die systematische Überprüfung von Gasrohrnetzen haben sich in Deutschland geändert. Die Anzahl der Leckstellen im Rohrnetz ist im Laufe der letzten Jahrzehnte rapide nach unten gegangen. Das ermöglicht neue Kombinationen in der Gerätetechnik. Im Esders Geräteprogramm ergeben sich durch die neue Baureihe des Gasmessgerätes OLLI gute Möglichkeiten zur Kombination der Geräte HUNTER und OLLI.
Für die Vorortung der Netze empfehlen wir das Profigerät, welches optimal und ausschließlich für diese Aufgabenstellung konzipiert ist – das HUNTER. Mit höchster Empfindlichkeit, langer Betriebszeit, angemessenem Gewicht und Bluetooth für die einfache Kopplung mit dem Tablet, erfüllt es alle Ansprüche der heutigen Zeit hervorragend. Außerdem kann es in Kombination mit der Esders Pi NOTE GIS-Software eingesetzt werden und ermöglicht dadurch eine lückenlose Dokumentation der Rohrnetzüberprüfung.
Für die Lokalisation bietet sich aufgrund der veränderten Situation die Kombination mit dem explosionsgeschützten Gaswarn- und Gasmessgerät OLLI an. Das OLLI kann sowohl als Warngerät beim Betreten von Hohlräumen oder Bauwerken, als auch für das Ausmessen von Methan bis 100 Vol.% per Infrarot genutzt werden. Die entsprechend G 465-4 geforderte CO₂ Messung erfüllt der IR-Sensor ebenfalls. Durch das niedrige Gewicht von ca. 400 g kann es ohne Schwierigkeiten ständig am Mann sein.
Bei der Überprüfung von Gasrohrnetzen werden die Arbeiten in der Regel in die Vorortung und anschließend in die genaue Eingrenzung, also die punktgenaue Lokalisation, unterteilt.
Für die Vorortung wird in Deutschland ein Gasspürgerät verlangt, welches Prüfgas mit 10 ppm Methan in synthetischer Luft, innerhalb von 10 Sekunden, mit einer Anzeige von minimal 8 ppm anzeigt. Die Überprüfung hat dabei inklusive des eingesetzten Sondensystems zu erfolgen.
Diese Kontrolle der Empfindlichkeit hat sowohl vor- als auch bei Abschluss der Arbeiten jeden Tages zu erfolgen und muss dokumentiert werden.
DVGW Arbeitsblatt G 465-4
Auch für die Geräte, die bei der Eingrenzung der Leckstellen eingesetzt werden, bestehen Anforderungen, die in der G 465-4 genau beschrieben sind.
Im Wesentlichen sind dies der Messbereich von 0 bis 100 Vol.% Methan bzw. Erdgas und eine Anzeige und sicherer Nachweis von 0,1 Vol.% Methan. Um eine zu starke Beeinflussung der Anzeige über die Kohlendioxidkonzentrationen im Erdreich auszuschließen, wird eine Messung von Kohlendioxid – CO₂ verlangt.
Mit dem HUNTER steht dem Rohrnetzüberprüfer ein spezialisiertes Messgerät für die Vorortung nach DVGW Arbeitsblatt G 465-4 zur Verfügung. Wir sagen auch: Unser Profi für die Rohrnetzüberprüfung!
Es weist eine sehr hohe Empfindlichkeit, schnelle Reaktionszeit und nahezu keine Querempfindlichkeit zu den Abgasen im Straßenverkehr auf. Dabei ist die Qualität der Sensorik so hochwertig, dass sehr viele FID´s (Flammen-Ionisations-Detektoren) im Markt nach intensiven Vergleichen durch Kunden mit dem HUNTER ersetzt wurden.
Dieses Messgerät dient in erster Linie der optimalen Vorortung von Leckstellen. Bei dem Gerät wurde auf aufwendige Maßnahmen für den Explosionsschutz verzichtet, da sie für diese Tätigkeit nicht erforderlich sind. Dadurch entfällt die Einhaltung der starken Einschränkungen z.B. bei den maximal möglichen Stromstärken und der Absicherung der Akkus, welche für die Explosionsschutz-Zertifizierung gefordert werden. Der Vorteil dadurch ist, dass stärkere Pumpenleistungen, Akkus und auch stromintensive Sensoren eingesetzt werden können, die wiederum die Leistungsfähigkeit des Gerätes erhöhen. Die sich durch einen Explosionsschutz ergebenden Nachteile, wie z. B. eingeschränkte Betriebszeit, gerade wenn man auch Bluetooth für die permanente Übertragung des Messwertes auf ein externes Gerät einsetzen möchte, treffen für das HUNTER somit nicht zu.
In der Praxis kommt es häufig vor, dass selbst 8 h Betriebszeit für die Geräte der Rohrnetzüberprüfung nicht ausreicht. Denn bei gutem Wetter möchte man die Gelegenheit nutzen und ein möglichst großes Gebiet bzw. viele Kilometer Leitung überprüfen. Hinzu kommt, dass die Mitarbeiter häufig auf „Montage“ sind und von montags bis donnerstags ihre Wochenarbeitszeit erarbeiten, um dann Freitag einen zusätzlichen freien Tag herauszuarbeiten. Also sind für den Arbeitsalltag 10 h Betriebszeit und ein wenig Reserve wünschenswert.
In Kombination mit dem explosionsgeschützten Gasmess- & warngerät OLLI können alle Arbeiten bei der Rohrnetzüberprüfung durchgeführt werden.
Das OLLI wird mit einem Dual-Infrarotsensor ausgestattet und kann sowohl die Annäherung an die untere Explosionsgrenze (UEG) überwachen, als auch für Messungen der Bodenluft in Sondenlöchern eingesetzt werden. Dabei wird Methan mit einer Auflösung von 0,1 Vol.% bis hin zu 100 Vol.%, sowie Kohlendioxid bis zu einer Konzentration von 5 Vol.% angezeigt.
Wird in unmittelbarer Nähe zu einem Gebäude bzw. Hohlraum Gas festgestellt, bietet das OLLI mit dem Einsatzbereich „Überwachung Arbeitsraum“ die Möglichkeit kleinste Gaskonzentrationen im UEG-Bereich festzustellen. Es zeigt mit einer Auflösung von 0,1% UEG an. Dies entspricht rechnerisch 44 ppm Methan, also ca. 50 ppm Methan Auflösung.
Da Erdgas bei sehr guter Odorierung ab ca. 200 ppm olfaktorisch, also per Geruch, wahrnehmbar wird, bedeutet dies, dass auch Konzentrationen die nicht gerochen werden können, schon zur Anzeige führen.
Bewertung und Klassifizierung von Leckstellen
Die Kriterien, nach denen Leckstellen bewertet und zu klassifizieren sind, werden im DVGW Merkblatt G 465-3 genannt.
Die Vorgehensweise ist derart, dass man einen vorgeorteten Gasaustritt in seiner Ausbreitung bewertet. Dabei ist auf Hohlräume wie Schächte, Kanäle und Gebäude besonders zu achten. Die Entfernung eines Gasnachweises von einem Hohlraum bestimmt die Art der Klassifikation.
Beispiel
Im Trassenverlauf vor dem Gebäude wird Gas oberirdisch angezeigt. Die Netzanschlussleitung zum Gebäude wird mitgeprüft und auch direkt vor dem Gebäude wird Gas detektiert. Ein Eintritt von Gas in das Bauwerk oder Gebäude ist daraufhin nicht auszuschließen. Die Überprüfung des Gebäudes auf Gas erfolgt mit einem explosionsgeschütztem Gaswarngerät. Der Gasspürer muss davon ausgehen das gefährliche Konzentrationen im Gebäude möglich sind. Um eine Funkenbildung zu vermeiden versucht man durch Klopfen Eintritt zu erlangen. Hauptaugenmerk liegt auf von außen eindringendes Gas in das Gebäude. Aber die Räumlichkeiten sind umfassend und weitläufig auf Gasnachweise hin zu kontrollieren.
Wird im Gebäude Gas nachgewiesen, so handelt es sich um eine AI (A1) Stelle und die Gefährdung ist umgehend zu beseitigen. Dafür wird der Störungsdienst des Netzbetreibers verständigt.
Wird im Bauwerk kein Gas nachgewiesen, erfolgt die Klassifizierung vor dem Bauwerk durch das Ausmessen der Bodenluftkonzentration. Dafür wird eine Bohrlochsonde oder Gasspürsonde eingesetzt. Die Sondenlöcher sollten eine Tiefe von 30 cm nicht überschreiten. Wird direkt vor dem Bauwerk im Abstand bis max. 1 m Gas mit einer Konzentration von 0,1 Vol.% oder mehr nachgewiesen lautet die Klassifikation AII (A2). Ist ein Gasbefund zwischen 1 und 4 m Abstand gegeben ist es eine B Stelle. Und bei mehr als 4 m Abstand zum Hohlraum oder Bauwerk wird es als C Stelle bezeichnet.
Gasrohrnetzüberprüfung nach DVGW Arbeitsblatt G 465
Aus den Leckklassen ergeben sich Maßnahmen und festgelegte Fristen innerhalb derer diese Maßnahmen erfolgen müssen.
Bevor ein Gebäude zur weiteren Bewertung betreten wird, ist durch eine sogenannte Freimessung eine direkte Gefährdung für Leib und Leben auszuschließen. Hierzu wird ebenfalls die Möglichkeit des OLLI genutzt, kleinste Gaskonzentrationen im UEG Bereich festzustellen. Daneben kann das Gerät bei entsprechender Ausstattung auch vor Kohlenmonoxid (CO) warnen. In der öffentlichen Diskussion wird seit einiger Zeit intensiv vor den Gefahren durch Kohlenmonoxid gewarnt, um die Bürger für dieses Thema stärker zu sensibilisieren. Häufig wird auch von sogenannten CO-Warnern gesprochen, die – zusätzlich zum Rauchmelder – fest in Wohnungen und Häusern installiert werden sollten. CO ist ein oft unterschätztes Gas, da es farb- und geruchslos ist und schon bei geringer Konzentration schwerwiegende gesundheitliche Folgen bis hin zum Tod haben kann.
Wurde durch die Messung der Raumluft nun eine Gefährdung ausgeschlossen, kann auch das HUNTER wieder im Gebäude zum Einsatz kommen.
Damit lässt sich dann die in dem DVGW Arbeitsblatt G 465-1 geforderte Raumluftmessung durchführen und eine Bewertung abgeben, ob 10 ppm Erdgas in der Raumluft auf eindringendes Gas hinweisen.
Soll auch eine Überprüfung der innenliegenden Teile des Netzanschlusses auf Dichtheit entsprechend G 465-1 erfolgen, bietet das HUNTER alle Möglichkeiten mit dem Einsatzbereich Prüfung Bauwerk, wenn vorab mit dem OLLI gefährliche Konzentrationen ausgeschlossen wurden.
Damit lassen sich die Überprüfungen nach G 465-1, welche in die Verantwortung des Netzbetreibers fallen, vollständig durchführen. Das betrifft auch die Hauptabsperreinrichtung (HAE), ggfs. den Gasdruckregler und seine Verbindungsleitung zur HAE, sowie die Zählerverschraubung.
Für diese Arbeiten wird die Pumpenleistung des HUNTER abgesenkt, so dass keine zu hohe Verdünnung von kleinen Gasaustritten erfolgt.
Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass bei Gasgeruch die Ursache gefunden und beseitigt werden muss. Eine Bewertung entsprechend einer Gebrauchsfähigkeitsprüfung nach DVGW TRGI 2018 ist dann nicht ausreichend!